Winterdienst-Pflicht in Kiel – Das müssen Eigentümer wissen
In der kalten Jahreszeit gilt für Grundstückseigentümer:innen in Kiel die gesetzliche Pflicht, Gehwege, Zufahrten und Eingänge rund um das Grundstück schnee- und eisfrei zu halten. Wer dieser Winterdienst-Pflicht in Kiel nicht nachkommt, riskiert Bußgelder, Haftungsansprüche und den Verlust des Versicherungsschutzes.
Die Räum- und Streupflicht beginnt früh am Morgen:
✅ Werktags: bis spätestens 7:00 Uhr
✅ Wochenenden & Feiertage: bis 9:00 Uhr
Achten Sie zudem auf folgende Punkte:
Gehwege freihalten: Mindestens 1,50 m Breite müssen sicher begehbar sein.
Umweltschonend streuen: Sand oder Splitt statt Streusalz – besonders in Grünanlagen.
Schnee korrekt lagern: Nicht auf Straßen oder Nachbargrundstücke schieben.
Pflichtübertragung: Bei Mietobjekten kann der Winterdienst vertraglich an Mieter:innen oder einen externen Dienst übergeben werden.
Räum- und Streupflicht in Kiel – Ihre Verantwortung im Winter
Der Winter in Kiel bringt nicht nur Kälte und Schnee, sondern auch klare Pflichten für Eigentümer:innen. 🏠 Wer ein Grundstück besitzt, ist verpflichtet, Gehwege, Zufahrten und Eingänge frei von Schnee und Eis zu halten. Ziel ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern. 🚶♂️❄️ So funktioniert die Winterdienst-Pflicht in Kiel:
Schnee und Eis müssen unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigt werden.
Gehwege brauchen eine Mindestbreite von 1,50 m.
Verwenden Sie Splitt, Sand oder Granulat, um Glätte zu bekämpfen – Streusalz ist nur bei extremer Witterung gestattet. Schnee darf nicht auf Straßen oder Nachbargrundstücke geschoben werden – lagern Sie ihn auf Ihrem eigenen Grundstück.
Viele Eigentümer:innen beauftragen heute einen Fachbetrieb für Winterdienst in Kiel, um Zeit zu sparen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Winterdienst in Kiel – Risiken vermeiden und Flächen sicher halten
❌ Bußgelder:
Die Stadt Kiel kann bei Verstößen gegen die Winterdienstpflicht empfindliche Geldstrafen verhängen. Wer Gehwege, Zufahrten und Eingänge nicht rechtzeitig räumt oder streut, riskiert unangenehme Sanktionen.
❌ Haftung bei Unfällen:
Stürzt jemand auf nicht geräumten oder vereisten Flächen, haften die Eigentümer:innen häufig vollständig für alle entstandenen Personen- und Sachschäden. Diese Haftung kann sehr kostspielig werden.
❌ Verlust des Versicherungsschutzes:
Viele Versicherungen setzen eine lückenlose Dokumentation der Räum- und Streumaßnahmen voraus. Wer diese nicht nachweisen kann, riskiert, dass Schadensfälle nicht übernommen werden.
❌ Rechtsstreitigkeiten:
Unfälle auf ungeräumten Flächen können zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Geschädigte haben das Recht, Schadensersatzforderungen geltend zu machen – mit teilweise hohen Kosten für die Eigentümer:innen.
✅ Unser Tipp für Eigentümer:innen in Kiel:
Überlassen Sie die Räum- und Streupflicht einem professionellen Winterdienst in Kiel. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben, vermeiden Risiken und sorgen gleichzeitig für sichere, begehbare Flächen.
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